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Auswandern in die Türkei

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Auswandern in die Türkei.

Auswandern liegt voll im Trend. Zahlreiche Länder locken mit tollen Lebensbedingungen in einer Atmosphäre, die den meisten nur aus dem Urlaub vergönnt ist und jährlich folgen rund 155.000 Deutsche dem Ruf der neuen Freiheit. Auch die Türkei bietet nicht nur ein optimales Ziel für die Urlaubsreise, sondern besticht durch günstige Lebenshaltungskosten und eine bezaubernde Gastfreundschaft, um seinen Lebensmittelpunkt in das ferne Land zu verlegen. Im Jahr 2009 wanderten ca. 4.600 Deutsche in die Türkei aus. Damit liegt die Auswandererzahl sogar noch über denen, die nach Kanada (4.300 Auswanderer) und in die Niederlande (3.900 Auswanderer) auswanderten. Bevor jedoch der Entschluss gefasst wird, den Türkei Urlaub auszudehnen und mit Sack und Pack ein neues Leben in der Türkei zu beginnen, sollten die Möglichkeiten und Bedingungen des Landes genau unter die Lupe genommen werden. Aufenthaltsgenehmigung, Arbeitserlaubnis und viele andere Fragen müssen frühzeitig geklärt werden.

Aufenthaltsgenehmigung

Die Aufenthaltsgenehmigung für die Türkei zu ergattern, bereitet dabei wohl die geringsten Probleme. Jede einreisende Person benötigt ein eigenes Visum, dass bei der Ausländerbehörde in Antalya nach Vorlage eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses und eines Einkommensnachweises unkompliziert beantragt werden kann. Nach etwa drei Wochen wir die „Ikamet Tezkeresi“ erteilt, auf Wunsch gleich für 12 bis 60 Monate. Allerdings liegt das Hauptaugenmerk der Behörde auf dem Nachweis, dass die Einreisewilligen ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Ein deutsches Sparbuch mit einem Guthaben von etwa 5000 Euro leistet dabei gute Überzeugungsarbeit, ansonsten sollten sich Auswanderer um eine Arbeitserlaubnis bemühen, ein Vorhaben, was zwar durch die Gesetzesänderung aus Mai 2007 vereinfacht, aber dennoch kein Kinderspiel ist.

Arbeitserlaubnis

Wer in der Türkei eine Festanstellung anstrebt, der sollte sich darüber im Klaren sein, dass türkische Arbeitnehmer in Sachen Einstellung in jedem Fall Vorrang genießen. Erst mit einem Arbeitsplatz-Nachweis für eine Tätigkeit, die kein türkischer Staatsbürger ausüben kann, ist der Antrag einer Arbeitserlaubnis möglich. Eine andere Alternative an eine Arbeitserlaubnis in der Türkei zu gelangen, ist die Selbstständigkeit. Auch hierbei gelten so genannte Wartezeiten, die sich aber geschickt umgehen lassen. Wer seit mindestens fünf Jahren in der Türkei lebt, kann eine Arbeitserlaubnis für eine selbstständige Tätigkeit beantragen. Wer in diesem Zuge mindestens für 10 Türken einen Arbeitsplatz schafft, muss die lange Wartezeit hingegen nicht einhalten und kann sofort eine Genehmigung beantragen. Natürlich befähigt auch die Ehe mit einem türkischen Staatsbürger den Antrag auf eine Arbeitserlaubnis zu stellen.

Wohnungssuche

Im Land zwischen Orient und Okzident sollten Auswanderer bereits im Vorfeld die unterschiedlichen Regionen für ihre spätere Zukunft ausmachen. Entsprechend der jeweiligen Vorstellung und Ansprüche an Lebenshaltungskosten, Arbeitsmarktlage oder landschaftlichen Gegebenheiten sind die Preise für Häuser oder Wohnungen entsprechend breit gefächert. In den Urlaubsregionen liegen die Mietpreise deutlich über denen in touristisch weniger frequentierten, aber dennoch belebten Orten der Türkei. Auch sollten vor dem Umzug die Kosten für ebendiesen genau kalkuliert werden. Manchmal kann es günstiger sein, sich in der Türkei eine neue Wohnungseinrichtung anzuschaffen, anstatt diese aus Deutschland einzuführen.

Versicherungsschutz

Für Auswanderer ist der Versicherungsschutz besonders in Sachen Krankenversicherung von zentraler Bedeutung. Abhängig von der Art der ausgeübten Tätigkeit (Festanstellung oder Selbstständigkeit) stehen für Auswanderer zwei relevante Anlaufstellen in der Türkei zur Verfügung. Zum einen die Sozialversicherungsanstalt für abhängige Beschäftigte und die Pensionsversicherungsanstalt für Selbstständige, die in nahezu jeder Stadt lokale Versicherungsbüros betreiben. Schon in Deutschland ist der Wust an unterschiedlichen Versicherungen kaum überschaubar, bei mangelnden Türkischen Sprachkenntnissen ist auch die Türkei ein nahezu undurchdringbarer Dschungel. In diesem Punkt leistet das deutsche Konsulat gute Informationsarbeit und sollte in jedem Fall rechtzeitig vor der geplanten Auswanderung in die Türkei zu Rate gezogen werden.

Kraftfahrzeugzulassung

Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge maximal für 180 Tage in die Türkei eingeführt werden. Sollte das Fahrzeug nicht fristgerecht wieder ausgeführt werden, drohen empfindliche Zollabgaben, die oft höher als der Wert des Fahrzeugs liegen, und ein Strafverfahren. Das Fahrzeug muss während des gesamten Aufenthaltes in der Türkei durchgehend haftpflichtversichert sein und darf nur vom eingetragenen Besitzer gefahren werden.


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